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Laut Satzung ist es unsere Hauptaufgabe den Ertrinkungstod zu bekämpfen. In unserer Ortsgruppe geschieht dies durch die Ausbildung vom Nichtschwimmer zum Schwimmer.

Neben der Schwimmausbildung erfüllt die DLRG diesen Zweck aber auch im Rahmen des Wasserrettungsdienstes. Da unsere Ortsgruppe kein eigenes Wachgebiet hat, können unsere Mitglieder dieser Tätigkeit nur in übergeordneten Gliederungen nachgehen. Sie können sich im Bezirk Frankfurt in der Einsatzabteilung engagieren oder im Sommer an die deutsche Küste fahren.

Für den Wachdienst an Nord- und Ostsee kann sich jeder Rettungsschwimmer ab 16 Jahren zentral bewerben. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Einsatzfähigkeit gem. 410.2 der Prüfungsordnung Wasserrettungsdienst der DLRG. Alternativ kann die Einsatzfähigkeit durch Vorlage des DRSA Silber (nicht älter als zwei Jahre) nachgewiesen werden.

Die eingesetzten Rettungsschwimmer verbringen im Normalfall zwei bis drei Wochen an der Küste. Dort sorgen sie gemeinsam mit Rettungsschwimmern aus ganz Deutschland für die Sicherheit der Urlauber im und am Wasser.

Im täglichen Wachdienst kommt es hauptsächlich zu kleinen Erste-Hilfe Einsätzen. Es gibt aber auch größere Einsätze, bei denen mit dem regulären Rettungsdienst zusammen gearbeitet wird.

 

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